Die österreichische Gewerbeordnung legt Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) als reglementiertes Gewerbe fest. Um dieses Gewerbe ausüben zu dürfen, sind Vorrausetzungen wie ein entsprechendes Studium, Berufserfahrung und Befähigungsprüfung zu erfüllen.
Der Gewerbeumfang wird in den §§ 33 und 124 der Gewerbeordnung festgelegt und enthält
- Beratung
- Verfassen von Plänen, Berechnungen und Studien
- Leitung von Projekten
- Überwachung der Ausführung von Projekten
- Abnahme von Projekten
- Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der projektbezogenen Rechnungen
- Erstellen von Gutachten
- Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts
- Prüfung und Überwachung von Anlagen