Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GMBH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2. Angebote, Nebenabreden

2.1 Die Angebote der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

2.2 Enthält eine Auftragsbestätigung der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.3 Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung

3.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

3.3 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

3.4 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen zehn (10) Tagen zu widersprechen.

3.5 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH Aufträge erteilen. Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro den Auftrag selbst durchzuführen.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen vierzehn (14) Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

4.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

4.3 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH hat seine Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

4.4 Hat die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist ihre Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens bei leichter Fahrlässigkeit mit 5% der Auftragssumme, jedoch höchstens mit EURO 5000, begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftungssumme mit der Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.

4.5 Die Haftung bei Folgeschäden aller Art einschließlich Produktionsminderung, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

5.2 Bei Verzug der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

5.3 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.

5.4 Ist die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

6. Honorar, Leistungsumfang

6.1 Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

6.2 In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

6.3 Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

6.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

6.5 Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen zwanzig (20) Tagen ab Rechnungslegung auf das von der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH.

8. Geheimhaltung

8.1 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

8.2 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9. Schutz der Pläne

9.1 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

9.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

9.3 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH anzugeben.

9.4 Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

10. Dokumente und Dokumentenübermittlung

10.1 Die IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH übermittelt alle Dokumente elektronisch via E-Mail oder via Fileserver.

10.2 Der Auftraggeber akzeptiert elektronisch übermittelte Rechnungen.

10.3 Dokumente der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH werden als pdf-Datei übermittelt.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1 Für Verträge zwischen Auftraggeber und der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

11.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der IBBL Ingenieurbüro Brkic und Labenbacher GmbH vereinbart.